Einreise nach Schweden mit Hund

Für die Einreise nach Schweden mit deinem Hund gibt es bestimmte Anforderungen, die du beachten musst, um sicherzustellen, dass dein vierbeiniger Freund die Reise problemlos und gesetzeskonform antritt. Hier sind die wichtigsten Regelungen zusammengefasst:

1. Einreisebestimmungen für Hunde

  • Microchip: Dein Hund muss einen Mikrochip tragen, der nach ISO 11784/11785 genormt ist. Der Mikrochip dient zur Identifikation des Tieres und muss vor der Einreise in Schweden implantiert sein.
  • Impfungen**: Eine gültige Tollwutimpfung ist erforderlich. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt worden sein und darf nicht älter als ein Jahr sein. Es ist wichtig, dass die Tollwutimpfung in einem von der schwedischen Behörde anerkannten Impfpass dokumentiert ist. In der Regel ist dies der EU Heimtierausweis.
  • Gesundheitsbescheinigung: Bei der Einreise aus anderen EU-Ländern ist in der Regel eine Gesundheitsbescheinigung durch einen Tierarzt nicht erforderlich, wenn alle anderen Anforderungen erfüllt sind. Für Nicht-EU-Länder sind möglicherweise zusätzliche Gesundheitsnachweise notwendig.
  • Entwurmung: Für Hunde aus bestimmten Ländern kann eine Entwurmungspflicht bestehen, insbesondere wenn sie aus Nicht-EU-Ländern kommen. Dies ist vor der Einreise durchzuführen und in den Gesundheitsdokumenten zu bestätigen.
  • Einreise von Nicht-EU-Ländern: Falls du aus einem Nicht-EU-Land einreist, können zusätzliche Anforderungen bestehen, wie z. B. eine Einfuhrgenehmigung oder zusätzliche Gesundheitsprüfungen.

2. Maulkorbpflicht

In Schweden gibt es keine allgemeine Maulkorbpflicht für Hunde. Die Maulkorbpflicht kann jedoch in bestimmten Situationen oder für bestimmte Hunderassen auferlegt werden, wenn der Hund als gefährlich angesehen wird oder in bestimmten Bereichen, wie z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln oder auf bestimmten Veranstaltungen.

3. Verzollung und Anmeldung

Hunde, die aus anderen EU-Ländern nach Schweden reisen, müssen nicht verzollt werden, solange alle Einreisebestimmungen erfüllt sind. Bei der Einreise aus Nicht-EU-Ländern kann es erforderlich sein, den Hund bei der Einreise zu deklarieren. Zusätzlich muss jeder Hund über ein Formular dem schwedischen Zoll gemeldet werden.

Das entsprechende Formular findest du hier: Zollformular für Hunde – Schwedischer Zoll

4. Führen von Hunden in der Öffentlichkeit

  • Leinenpflicht: In Schweden gibt es keine generelle Leinenpflicht, jedoch kann es in Städten und auf öffentlichen Wegen, in Parks und anderen belebten Orten erforderlich sein, deinen Hund an der Leine zu führen.
  • Frei laufen lassen: In ländlichen Gebieten und Naturreservaten gibt es oft keine Einschränkungen für das Freilaufen von Hunden, solange sie unter Kontrolle sind und keine Wildtiere stören. In einigen städtischen Gebieten oder öffentlichen Parks kann es spezielle Bereiche oder Zeiten geben, in denen Hunde frei laufen dürfen.
  • Hundekotbeutel: Es wird erwartet, dass du den Kot deines Hundes aufräumst und Hundekotbeutel benutzt, um öffentliche Bereiche sauber zu halten.

Weitere Tipps für die Reise

  • Reiseapotheke: Es kann sinnvoll sein, eine kleine Reiseapotheke für deinen Hund mitzunehmen, insbesondere wenn er Medikamente benötigt oder anfällig für Reiseübelkeit ist.
  • Vorbereitung: Informiere dich vor der Reise über lokale Vorschriften und mögliche Einschränkungen in den Gebieten, die du besuchen möchtest. Verschiedene Regionen können unterschiedliche Anforderungen haben.

Indem du diese Vorschriften beachtest, stellst du sicher, dass deine Reise nach Schweden für dich und deinen Hund so angenehm wie möglich verläuft.